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OLG Hamburg, 28.08.2019 - 2 UF 118/19 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 167 Abs 1 FamFG, § 333 Abs 1 S 2 FamFG, § 1631b Abs 1 BGB, § 1631b Abs 2 BGB
Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Eigengefährdung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FamFG § 333 Abs. 1 S. 2; BGB § 1631b
Genehmigung einer Unterbringung im Wege der einstweiligen Anordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 08.08.2019 - 553 F 177/19
- OLG Hamburg, 28.08.2019 - 2 UF 118/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 999
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2019 - 2 UF 118/19
Dies ergibt sich zwar nicht schon daraus, dass die Unterbringungszeiträume nicht unmittelbar aneinandergrenzen, wohl aber daraus, dass nach Beendigung der vorangehenden Maßnahme eine neue Sachlage eingetreten ist (vgl. OLG München, B. v. 30.1.2008, 33 Wx 10/08, Rn. 18 (juris)).
- LG Berlin, 11.08.2023 - 87 T 179/23
Antrag auf Verlängerung einer einstweiligen Unterbringungsanordnung um weitere …
Die Anhörung eines Sachverständigen ist stets erforderlich, wenn die Gesamtdauer der einstweiligen Anordnungen (erstmalige Anordnung nebst Verlängerung) einen Zeitraum von 6 Wochen überschreitet (vgl. hierzu auch OLG Hamburg, Beschluss vom 28.08.2019 - 2 UF 118/19, BeckRS 2019, 39351 Rn. 11 betr § 1631b BGB).